Zuständige Bewilligungsbehörde
Arten von Abwasser
Abwasser gilt als verschmutzt, wenn es im Gewässer nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderungen verursachen kann. Zum verschmutzten Abwasser zählt Abwasser, das durch häuslichen, gewerblichen oder industriellen Gebrauch verändert ist, sowie Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten FIächen, welches die Gewässer verunreinigen kann.
Zum nicht verschmutzten Abwasser zählt Regenwasser von durchlässigen Oberflächen, von Dachflächen aus inerten Materialien und von Grün- oder Kiesdächern, Quellüberlauf- und Sickerwasser sowie Rein- und Fremdabwasser.