Aufgaben der Betriebe

Verschmutztes Abwasser darf nur mit einer Bewilligung unserer Dienststelle in die Kanalisation oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Abwasser, das die gesetzlichen Einleitbedingungen nicht erfüllt, muss vorbehandelt werden. Für viele Branchen sind Merkblätter mit den wichtigsten Anforderungen erhältlich.

Wie finden Sie die richtige Abwasservorbehandlungsanlage?

Auf dem Markt sind die vielfältigsten Anlagen erhältlich. Mit der Pflicht zur Bewilligung stellen wir sicher, dass Sie von uns eine unabhängige Beratung erhalten und das richtige Behandlungsverfahren einsetzen. Sie können sich so für eine passende und kosteneffiziente Lösung entscheiden.

Um die Bewilligung zu erhalten, müssen Sie uns das Projekt der geplanten Anlage zustellen, bevor Sie die Anlage kaufen und einbauen. Dazu verwenden Sie am besten das folgende Formular.
Gesuch um gewässerschutzrechtliche Projektgenehmigung für die Abwasservorbehandlungsanlage

Wir beraten Sie gerne und unabhängig.
Kontakt

Was tun, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert?

Wenn aus Ihrem Betrieb Abwasser abfliesst, welches die Kanalisation, die Kläranlage oder ein Gewässer schädigen kann, sind Sie verpflichtet, unsere Dienststelle und die Kläranlagenbetreiber sofort zu informieren. So können frühzeitig Massnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Die Kläranlagen können beispielsweise schädliches Abwasser in Stapelbecken umleiten, Sie selbst haben geringere Kosten.
Telefonverzeichnis der Abwasserreinigungsanlagen

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