1967 ging im Kanton Luzern die erste grössere Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Betrieb. Heute sind etwa 98 Prozent der Siedlungen mit ihren Industrie- und Gewerbeanlagen an eine ARA angeschlossen.
Die Ziele für eine optimal funktionierende Abwasserbewirtschaftung der Zukunft sind gesetzt. Die Abwasserentsorgung soll ganzheitlich organisiert und professionell geführt sein und umfasst alle Stufen "von der Haustür bis ins Gewässer". Das Abwasser soll in grossen, leistungsfähigen ARA gereinigt werden. Die Vorreinigung des Industrie- und Gewerbeabwassers soll auf zeitgemässe Art in den Betrieben erfolgen, und Vereinbarungen mit den Branchen fördern das eigenverantwortliche Handeln der Betriebe.
Aktuelles
Konzept zur Elimination von Mikroverunreinigungen
Mit dem Abwasser gelangen trotz gutem Ausbaustandard der Abwasserreinigung auch sogenannte Mikroverunreinigungen (MV) wie Medikamentenrückstande oder Korrosionsschutzmittel in die Gewässer. Die eidgenössische Gewässerschutzverordnung (GSchV) schreibt daher vor, dass gewisse grössere Kläranlagen in den nächsten 20 Jahren mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur MV-Elimination ausgerüstet werden. Das Konzept zur Elimination von Mikroverunreinigungen im Kanton Luzern legt fest, welche Anlagen bis zu welchem Zeitpunkt entsprechende Massnahmen umsetzen müssen.
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