Planungsphase
Im Baugesuch ist aufzuzeigen, dass die massgebenden Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden können (Art. 7/8 bzw. Art. 29 bis 32).
Falls eine Luft-Wasser-Wärmepumpe geplant ist, muss dem Baugesuch ein Lärmschutznachweis für Luft/Wasser-Wärmepumpe beigelegt werden.
Informationen zu Luft/Wasser - Wärmepumpen
Bauphase
Zum Schutz von Wohn- und Arbeitsorten in der Nähe einer Baustelle enthält die Baulärm-Richtlinie des Bundes einen Katalog von Massnahmen gegen Lärm. Gemeinden haben als Baubewilligungs- und Bauaufsichtsbehörde eine zentrale Funktion bei der Begrenzung des Baulärms.
Hilfestellung zum Vorgehen