Ermittlung der Grossverbraucher
Mit Hilfe der Verbrauchsdaten wurden die potentiellen Grossverbraucher ermittelt. Mit einer Umfrage werden die Verbrauchsdaten überprüft und abgeklärt, welche Grossverbraucher die gesetzlichen Vorgaben bereits mit einer Zielvereinbarung erfüllen. Anfang 2020 werden die Grossverbraucher aufgefordert, sich für einen Umsetzungsweg zu entscheiden und die UZV oder EVA bis Ende 2020 zu erarbeiten.
Wichtige Fristen für Befreiungen
Falls sich Ihr Unternehmen per 01.01.2021 von der CO2-Abgabe befreien lassen will, ist die Frist für die Einreichung des Antrags beim Bundesamt für Umwelt der 01.09.2020. Es muss also spätestens im August 2020 eine UZV unterzeichnet werden. Aufgrund der Revision des CO2-Gesetzes ist aktuell (Stand 29.10.2019) nicht sicher, ob im Jahr 2021 neue Unternehmen in den Prozess der CO2-Abgabebefreiung aufgenommen werden können.
Falls für Ihr Unternehmen eine Rückerstattung des Netzzuschlags für das Jahr 2020 in Frage kommt, muss eine Zielvereinbarung mit der entsprechenden Option spätestens drei Monate vor Abschluss des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Energie eingereicht werden.
Informationsveranstaltungen
Um die Grossverbraucher über die Auswirkungen des Grossverbraucherartikels und die Wege zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zu informieren, werden vom Kanton Luzern drei Informationsveranstaltungen angeboten:
Messe Luzern* |
24. September 2019 |
08.00 Uhr |
Campus Sursee** |
16. Oktober 2019 |
16.30 Uhr |
Messe Luzern* |
28. Oktober 2019 |
16.30 Uhr |
Die Informationsveranstaltungen dauern rund zwei Stunden. Sie starten mit einer allgemeinen Information zum neuen Energiegesetz und zum Grossverbraucherartikel. Danach stellen die Agenturen EnAW und act den Weg der Universalzielvereinbarung im Detail vor. Im Anschluss berichtet jeweils ein Unternehmen von den Erfahrungen mit einer bereits abgeschlossenen Universalzielvereinbarung und zum Abschluss stehen Referenten und Energiespezialisten für Fragen zur Verfügung.
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