Das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) ist die Grundlage für kommunale, regionale und kantonale Energieplanungen sowie für Klimabilanzen. Viele Energiekarten basieren auf dem GWR. Die Nachführung des GWR liegt in der Verantwortung der Gemeinden (Bauämter). Die Koordination und die Qualitätssicherung erfolgt durch LUSTAT.
Projekt «GWR-Verbesserung»
Im Projekt «GWR-Verbesserung» unterstützt der Kanton Luzern die Gemeinden dabei, die Energiemerkmale des GWRs zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Dafür wurden kantonale Datensätze mit dem GWR abgeglichen und Prüflisten für die Gemeinden erstellt. Die Gemeinden wurden im September 2024 in zwei Webinaren zu den Prüflisten geschult und viele Gemeinden haben den Bereinigungsprozess bereits durchgeführt. Die ersten Ergebnisse (Stand 1. April 2025) liegen nun vor: Durch das Projekt GWR-Verbesserung stieg der Anteil der Gebäude mit erneuerbarer Energiequelle von 25.4 % auf 37.6 % um 12.2 Prozentpunkte (siehe Abbildung, Vergleich mittlerer und rechter Balken). Der Anteil der Gebäude mit unbestimmter Energiequelle ist von 23.2 % auf 15.9 % um 7.3 Prozentpunkte gesunken. Bei den Einträgen mit unbestimmter Energiequelle handelt es sich in 99,9 % der Fälle um Wärmepumpen als Wärmeerzeuger. Wärmequellen für Wärmepumpen sind in der Regel Luft, Erdwärme oder andere erneuerbare Energiequellen. Die unbestimmten Energiequellen können daher zusätzlich den erneuerbaren Heizungen zugeordnet werden. Insgesamt ist durch das Projekt GWR-Verbesserung der Anteil erneuerbarer Heizungen von Wohngebäuden im Kanton also von 48.6 % auf 53.5 % um 4.9 Prozentpunkte gestiegen.
Abbildung: Entwicklung der Energieträger von Wohngebäuden ohne und mit dem Projekt GWR-Verbesserung