Eine Branchenvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Branchenverband und Behörde. Im Umweltschutz beinhaltet eine solche Vereinbarung, dass die Branche selbst kontrolliert, ob und wie gut ihre Betriebe die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten. Damit übernimmt der Branchenverband alle routinemässigen Kontrollen und die Beratung der Betriebe. Die Behörde bleibt für das Controlling und Verwaltungsakte wie Bewilligungen und Verfügungen zuständig.
Der Vereinbarung sind immer alle Betriebe einer Branche unterstellt, egal ob sie dem Verband angehören oder nicht.
Vorteile für die Betriebe
Eine Branchenvereinbarung hat viele Vorteile. Zum einen schätzen die Betriebe die kompetente Beratung, welche mit der Kontrolle einhergeht. Da der Kontrolleur vom Fach ist, kann er ihnen praxisnahe Lösungen für eine Verbesserung vorschlagen. Zum andern ist eine Kontrolle effizient: Sämtliche Umweltbereiche werden anlässlich eines einzigen Kontrollgangs überprüft.
Üblicherweise findet eine Kontrolle alle drei bis vier Jahre statt. Wird eine Kontrolle nicht bestanden, erfolgt eine Nachkontrolle im Folgejahr.
Bestehende Branchenvereinbarungen
- Autogewerbe: Beteiligt ist etwa die Hälfte aller Kantone.
- Malereigewerbe: LU, ZG, SZ, UR, OW, NW
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Käsereien und Milchsammelstellen: LU, AG, ZG, SZ, UR, OW, NW
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Benzintankstellen: LU
- Druckindustrie: LU
- Grosstanklager: LU
- Metzgereigewerbe: LU
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Schreinereien: LU
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Textilreinigungsbetriebe: LU