Abwasser

1967 ging im Kanton Luzern die erste grössere Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Betrieb. Heute sind etwa 98 Prozent der Siedlungen mit ihren Industrie- und Gewerbeanlagen an eine ARA angeschlossen.

Die Ziele für eine optimal funktionierende Abwasserbewirtschaftung der Zukunft sind gesetzt. Die Abwasserentsorgung soll ganzheitlich organisiert und professionell geführt sein und umfasst alle Stufen "von der Haustür bis ins Gewässer". Das Abwasser soll in grossen, leistungsfähigen ARA gereinigt werden. Die Vorreinigung des Industrie- und Gewerbeabwassers soll auf zeitgemässe Art in den Betrieben erfolgen, und Vereinbarungen mit den Branchen fördern das eigenverantwortliche Handeln der Betriebe.


Aktuelles

Vernehmlassung der neuen kantonalen Richtlinie und Wegleitung zum Generellen Entwässerungsplan (GEP)

Die GEP-Richtlinie und -Wegleitung des Kantons Luzern stehen derzeit in Vernehmlassung. Ziel der neuen Dokumente ist es, klare und verbindliche Vorgaben betreffend die Zuständigkeiten, die Form und den Inhalt der GEP und die Genehmigungsprozesse zu machen. Sie sollen damit einerseits die gesetzlichen Grundlagen präzisieren, andererseits den Gemeinden und GEP-Ingenieurbüros im Kanton Luzern als Hilfestellung in der GEP-Bearbeitung dienen.

Die GEP-Richtlinie und -Wegleitung lösen die Arbeitshilfe GEP aus dem Jahr 2016 ab. Sie berücksichtigen die neusten Vorgaben und Grundlagen des VSA.

Rückmeldungen können bis spätestens 31. Juli 2024 unter enri.uwe@lu.ch eingereicht werden.


Umwelt und Energie (uwe)

Libellenrain 15

Postfach 3439

6002 Luzern

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Kurzfilm: Kreisläufe schliessen

Bild Förderprogamm

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