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Informationen für Veranstalter

Meldung

Für Veranstaltungen mit Beschallungen über 93 dB(A) gilt eine Meldepflicht. Folgende Angaben müssen gemeldet werden:

  • Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung
  • Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung
  • Maximaler Schallpegel (96 oder 100 dB als Stundenmittel)
  • Name und Adresse der Veranstalterin bzw. des Veranstalters
  • Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person an der Veranstaltung
  • Differenz zwischen dem Aufenthaltsort des Publikums und dem Mischpult sowie Art und Weise, wie die Differenz bestimmt wurde (falls nicht beim Publikum, sondern beim Mischpult überwacht wird)
  • Skizze des Veranstaltungsortes, aus dem die Lage, die Grösse und die Kennzeichnung der Ausgleichszonen ersichtlich sind (falls die Veranstaltung länger als 3 Stunden dauert)

Meldeformular 

Schallpegelaufzeichnung

Der Veranstalter muss in jedem Fall über ein Messgerät verfügen, um den Schallpegel zu überwachen. Bei einer Veranstaltung, die länger als 3 Stunden dauert, muss der Schallpegel nicht nur überwacht, sondern auch aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Daten müssen den Behörden zur Verfügung gestellt werden, und die Behörden können Kontrollmessungen durchführen. Ausserdem müssen Lokale bei einer solchen Veranstaltung dem Publikum eine ruhige Ausgleichszone zur Verfügung stellen.

Information des Publikums

Wer eine öffentliche Veranstaltung mit mehr als 93 dB beschallt, muss das Publikum wie folgt informieren:
"Die Schallpegel in diesem Lokal liegen über den als unbedenklich geltenden 93dB(A). Diese hohen Schallpegel sind ein Risiko für die Gesundheit des Gehörs. Es wird empfohlen, sich mit Hörstöpseln zu schützen."

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