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Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1).
Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden. Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.
SRL 774, Abs. 1 lit. e
Der Vollzug des gesetzlichen Wärmeschutzes von Gebäuden ist Aufgabe der Gemeinden. Ein wichtiges Hilfsmittel sind die Vollzugshilfen des Kantons Luzern, insbesondere bei kantonalen Vorgaben (z.B. zur Ausnützungsziffer):
Jede Gemeinde bestimmt einen Kontrollbeauftragten, dessen Aufgabe es ist, die Wärmeschutznachweise fachlich zu prüfen. Die jährliche Aus- und Weiterbildung der Kontrollbeauftragten erfolgt durch die Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit externen Ingenieurbüros. Liste der Kontrollbeauftragten
Die Kantone haben eine gemeinsame energiepolitische Strategie entwickelt. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, gibt es Vollzugshilfen: Weitere Informationen