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Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1).
Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden. Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.
Ein wichtiges Hilfsmittel sind die „Hinweise für die Vollzugspraxis des kantonalen Energiegesetzes" (pdf). Der Vollzug der energiegesetzlichen Bestimmungen im Baubewilligungsverfahren ist Aufgabe der Gemeinden. Detaillierte Hinweise dazu sind §31 kEnG zu entnehmen.
Jede Gemeinde bestimmt einen Kontrollbeauftragten, dessen Aufgabe es ist, die Energienachweise fachlich zu prüfen. Die jährliche Aus- und Weiterbildung der Kontrollbeauftragten erfolgt durch die Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit externen Ingenieurbüros. Liste der Kontrollbeauftragten
Die Kantone verfolgen eine gemeinsame energiepolitische Strategie im Gebäudebereich. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Die energiegesetzlichen Vorschriften im Kanton Luzern ab 1.1.2019 basieren auf der MuKEn 2014. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, gibt es Vollzugshilfen: Weitere Informationen
Ab 1.1.2019 kommen für den Nachweis des winterlichen Wärmeschutzes von Gebäuden die Norm SIA 380/1:2016 und für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes die Norm SIA 180:2014 zur Anwendung.
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