Umwelt und Energie

Energiemeldungen

Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind neu meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform unter www. energiemeldungen.lu.ch zur Verfügung. Alle Meldungen sind zwingend über dieses Tool vorzunehmen.

Unterbrechung für wichtige Wartungsarbeiten!

Aufgrund dringender und notwendiger Wartungsarbeiten ist das Energiemeldeformular vorübergehend ausser Betrieb. Ab dem 26.04.2024 sind Energiemeldungen wieder über https://ebage-formular.lu.ch möglich. Falls Sie aufgrund dieser Unterbrechung die Frist von 20 Tagen vor Baubeginn nicht mehr einhalten können, melden Sie sich bitte bei energievollzug@lu.ch

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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