Umwelt und Energie

Vorgehensweise und Nachweis

Vorgehensweise

Die erste Betriebsoptimierung ist spätestens drei Jahre nach Inbetriebsetzung der Anlagen (bzw. nach Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht) durchzuführen. Danach ist die Betriebsoptimierung alle fünf Jahre zu wiederholen.

Da die Betriebsoptimierung in Eigenverantwortung durchzuführen ist, werden die betroffenen Unternehmen nicht proaktiv von der Dienststelle Umwelt und Energie kontaktiert. Wir empfehlen Ihnen, mit einem Ingenieurbüro mit Erfahrung im Bereich der Betriebsoptimierung oder einem Dienstleister für Energieoptimierungen Kontakt aufzunehmen.

Die Durchführung der Betriebsoptimierung ist in einem Bericht festzuhalten, der über die durchgeführten Massnahmen und die Entwicklung des Energieverbrauchs Auskunft gibt. Die akzeptierten Nachweise werden im nächsten Abschnitt beschrieben.

Nachweise

Die Energiedirektorenkonferenz stellt ein Excel-Tool für die Durchführung und Erfassung der Betriebsoptimierung zur Verfügung. Hilfestellungen zur Anwendung des Tools sind in der zugehörigen Bedienungsanleitung zu finden. Bewahren Sie den PDF-Export und das Nachweisformular EN-142 auf, um die Durchführung der Betriebsoptimierung bei einer Stichprobe belegen zu können.

Die Durchführung und der Nachweis müssen nicht mit dem EnDK-Tool erfolgen. Weitere Tools und Berichte können von der Dienststelle Umwelt und Energie zugelassen werden. Bisher sind zwei weitere Nachweise im Kanton Luzern akzeptiert:

  • Energo (https://www.energo.ch/de/home/index.php)
    Eine Betriebsoptimierung mit Energo erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Bewahren Sie das Gebäudedatenblatt (GEDA), den Bericht zum Energiemonitoring und das Nachweisformular EN-142 auf, um die Durchführung der Betriebsoptimierung bei einer Stichprobe belegen zu können.
  • PEIK (https://www.peik.ch)
    Eine Betriebsoptimierung mit PEIK erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Bewahren Sie den PEIK-Bericht mit BO-Anhang und das Nachweisformular EN-142 auf, um die Durchführung der Betriebsoptimierung bei einer Stichprobe belegen zu können.

Hinweis für weitere Anbieter von energetischen Betriebsoptimierungen:

Wenn Sie eigene Tools und Berichte verwenden, nehmen Sie frühzeitig mit der Dienststelle Umwelt und Energie Kontakt auf. Nach einer Prüfung der Tools können diese zugelassen werden, sofern alle gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 8.3 im Anhang 1 der kantonalen Energieverordnung erfüllt sind.

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