Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in im kantonalen Energiegesetz (§ 20 KEnG) und in der kantonalen Energieverordnung (Art. 8.2 bis 8.5 im Anhang 1 KEnV) zu finden. Weitere Informationen liefert die Vollzugshilfe EN-142 der Energiedirektorenkonferenz.

Die Vornahme der Betriebsoptimierung liegt in der Eigenverantwortung des Eigentümers und kann von der kantonalen Energiefachstelle mittels Stichproben überprüft werden.

Die gesetzliche Pflicht zur Betriebsoptimierung gilt für Nichtwohnbauten. Dies sind die Gebäudekategorien III bis XII der SIA Norm 380/1:2016 zum Heizwärmebedarf:

Für Gebäude der Gebäudekategorie I mit komplexer Gebäudetechnik ist eine Betriebsoptimierung empfehlenswert.

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