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Berechnung der Maschineneinsatzgrenze

Berechnung Maschinenseinatz

Ermittlung der minimalen Saugspannung für bodenschonendes Arbeiten

Nomogramm

Damit der Boden schonend bearbeitet/befahren werden kann, muss er zu einem gewissen Grad abgetrocknet sein. Ein hohes Maschinengewicht und eine geringe Auflagefläche erfordern höhere Saugspannungswerte bzw. einen trockeneren Boden als leichtere Maschinen mit grossen Auflageflächen. Für jede eingesetzte Maschine lässt sich nun die minimale Saugspannung berechnen, ab der ein Einsatz bodenverträglich ist. 

Zur Ermittlung der minimal notwendigen Saugspannung für die jeweils eingesetzte Baumaschine dient das so genannte Nomogramm, welches aus den Bodenschutzrichtlinien zum Rohrleitungsbau (Bundesamt für Energie: 1997) stammt. Es gilt in dieser Form primär für Baumaschinen mit Raupen. 

Die minimal notwendige Saugspannung wird durch die Maschinenparameter „Einsatzgewicht“, „Raupenbreite“ und „Raupenlänge“ bestimmt und kann mit Hilfe der Berechnungshilfe „Einsatzgrenze für Baumaschinen“ ermittelt werden.

Für den Einsatz im Feld kann das Nomogramm an dieser Stelle auch heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Maschineneinsatzgrenze wird durch die Formel Gesamtgewicht[t] * Flächenpressung[kg/cm2] x 1.25 berechnet.

Auf der Einstiegsseite kann nun mit Hilfe der errechneten minimalen Saugspannung, dem aktuellen Feuchtezustand des Bodens in 35 cm Bodentiefe und den Beurteilungskriterien ermittelt werden, ob ein bodenverträglicher Maschineneinsatz in der jeweiligen Region aktuell möglich ist.
 

Berechnungsbeispiele für verschiedene Baumaschinen

Einsatzgewicht
(Leergewicht + Ladung)
Flächenpressung Minimale Saugspannung
10 Tonnen 0.25 bar oder 0.25 kg/cm2 10.00 cbar*
15 Tonnen
0.30 bar oder 0.30 kg/cm2

10.00 cbar*
20 Tonnen
0.40 bar oder 0.40 kg/cm2

10.00 cbar
18 Tonnen
0.50 bar oder 0.50 kg/cm2

11.25 cbar
20 Tonnen
0.50 bar oder 0.50 kg/cm2

12.50 cbar
25 Tonnen
0.60 bar oder 0.60 kg/cm2

18.75 cbar
30 Tonnen
0.80 bar oder 0.80 kg/cm2

30.00 cbar

* Gerechnete Werte wären tiefer, unter 10 cbar darf der Boden jedoch nicht befahren werden (siehe Beurteilungskriterien)

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