Erstellen
Standorte, bei denen eine Belastung durch Abfälle oder Schadstoffe feststeht oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, werden in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen. Zur Identifikation von belasteten Standorten werden Karten, Pläne, Branchenverzeichnisse und Archive ausgewertet sowie Ortskundige befragt. Betriebe werden aufgrund der Selbstdeklaration der Grundeigentümer beurteilt.
Die belasteten Standorte werden in unbedenkliche Standorte oder untersuchungsbedürftige Standorte unterteilt. Der Katastereintrag und die entsprechende Kategorie werden dem Grundeigentümer in einem Ankündigungsschreiben mitgeteilt.
Löschen
Ein Standort wird aus dem KbS gelöscht, wenn er nachweislich keine Belastung des Untergrundes aufweist oder wenn die Belastung beseitigt worden ist.