Auswirkungen bei Bauvorhaben
Siehe Bauen auf belasteten Standorten.
Möglichkeit zur Stellungnahme zum Katastereintrag
Vom Katastereintrag betroffene Standortinhaberinnen und Standortinhaber
- erhalten vor dem Katastereintrag die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Abklärungen durchzuführen;
- können von der Dienststelle Umwelt und Energie eine Feststellungsverfügung verlangen. Gegen diese Verfügung kann der Standortinhaber Beschwerde erheben und den Rechtsweg begehen.
Vorbehalte
Auch Grundstücke, welche nicht in den Kataster der belasteten Standorte aufgenommen wurden, können Belastungen im Untergrund aufweisen. Sollte bei einem Bauvorhaben auf einem Grundstück unerwartet verunreinigter Aushub gefunden werden, ist die Dienststelle Umwelt und Energie unverzüglich zu informieren.
Melde- und Informationspflicht