Kanton oder Gemeinden?

Planen

Der Regierungsrat erlässt das Energiekonzept und die Ausführungsvorschriften im Bereich der Energienutzung. Dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement obliegt die Aufsicht. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) koordiniert die Tätigkeiten des Kantons und ist Kontaktstelle zu den Gemeinden und zu Privaten.

Die Gemeinden sind für den Vollzug des Energiegesetzes zuständig, soweit nicht eine kantonale Behörde damit beauftragt ist. Die meisten Aufgaben der Gemeinden werden an das Baubewilligungsverfahren gekoppelt. Die entsprechenden Nachweise sind in der Regel zusammen mit dem Baugesuch einzureichen und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu überprüfen.

 
Ausgesuchte Aufgaben nach KEnG   Zuständigkeit   KEnG  KEnV   LINK
Kommunale Energieplanung  Gemeinde  § 5  § 3  mehr
Wärmenetze: Erstellung, Konzessionierung, Betrieb und Anschlusspflichten
 Gemeinde  § 6  § 4  
Strengere Vorschriften in der Nutzungsplanung  Gemeinde  § 9    
GEAK bei Neubauten einverlangen  Gemeinde  § 10  § 8  mehr
GEAK bei Finanzhilfen im Fördergesuch einverlangen  uwe  § 10    mehr
Vollzug Mustervorschriften MuKEn im Baubewilligungsverfahren  Gemeinde    § 6, Anh 1  
Anwendungsbereich der Minimalanforderungen (bei welchen Vorhaben ist das Gesetz anzuwenden?)  Gemeinde  § 11    

Erleichterungen und Befreiungen von den Minimalanforderungen (sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz gemäss Art. 1.9 Anhang 1 KEnV)

 Gemeinden    § 7, Anh 1  

Erleichterungen und Befreiungen von den Minimalanforderungen (ausser sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz gemäss Art. 1.9 Anhang 1 KEnV)

 uwe

 § 30
 Abs.3
 lit.g         

   
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen (Durchführung Sanierungspflicht)  uwe  § 12  § 9  mehr
Erneuerbare Wärme beim Ersatz des Wärmeerzeugers  Gemeinde  § 13    mehr
Elektro-Wassererwärmer (Durchführung Sanierungspflicht)  uwe  § 14  § 12  mehr
Verbot Neueinbau und Meldepflicht Ersatz Elektrowassererwärmer  Gemeinde  § 14    
Eigenstromerzeugung bei Neubauten bzw. Erhebung und Verwendung Ersatzabgabe  Gemeinde  § 15  § 13ff  mehr
Elektrische Energie in Gebäuden  Gemeinde  § 16    
Verbrauchsabhängige Heiz- und Wärmekostenabrechnung  Gemeinde  § 17    
Grossverbraucher  uwe  § 19  § 16ff  mehr
Betriebsoptimierung  uwe  § 20  Anh 1  
Heizungen im Freien (Ausnahmebewilligungen)  uwe  § 24    
Beheizte Freiluftbäder  Gemeinden  § 25    
Förderprogramm, Finanzhilfen  uwe  § 28  § 22ff  
Ausnahmen allgemein, soweit nicht explizit an Gemeinden delegiert  uwe  § 30    
Entgegennahme von Meldepflichten  Gemeinde  § 31    
Inbetriebsetzung und Abnahme gebäudetechnischer Anlagen  Gemeinden    § 29  

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