Energieberatung
Bei Fragen zum Vollzug des neuen Energiegesetzes steht Ihnen die Energieberatung Kanton Luzern zur Seite. Sie offeriert eine umfassende telefonische Beratung im Energiebereich, per E-Mail oder bei einem Besuch. Bei komplexen Fragen stehen neutrale Fachpersonen zur Verfügung. Diese Beratungen sind kostenlos.
Vollzugshilfen ab 1.1.2019
Für den Vollzug nach Inkrafttreten des neuen KEnG am 1.1.2019 sind die Vollzugshilfen Kanton Luzern, die EnDK-Formulare ab EN-101 und die EnDK-Vollzugshilfen ab VH EN-101 anzuwenden. Die Vollzugshilfen Kanton Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz kantonaler Energiefachstellen vor.
Beratungen
- für die Erstellung eines GEAK oder GEAK Plus: www.geak.ch
- für Gewerbe/KMU: PEIK des BfE
- für Private: Energie-Infoline
- für Hauseigentümer: IG Energieberatung
- für Hauseigentümer: Energiecoaching Stadt Luzern