Umwelt und Energie

Hotline und Vollzugshilfen

Energieberatung

Bei Fragen zum Vollzug des neuen Energiegesetzes steht Ihnen die Energieberatung Kanton Luzern zur Seite. Sie offeriert eine umfassende telefonische Beratung im Energiebereich, per E-Mail oder bei einem Besuch. Bei komplexen Fragen stehen neutrale Fachpersonen zur Verfügung. Diese Beratungen sind kostenlos.

Hotline

041 412 32 32   (Mo-Fr: 8-12 und 13-17.30 Uhr) 

Adresse: Energieberatung (c/o öko-forum), Bourbaki-Panorama,
Löwenplatz 11, 6004 Luzern Standort

Mail:

energie@umweltberatung-luzern.ch

Web:

https://uwe.lu.ch/themen/energie/energieberatung

 

Vollzugshilfen ab 1.1.2019

Für den Vollzug nach Inkrafttreten des neuen KEnG am 1.1.2019 sind die Vollzugshilfen Kanton Luzern, die EnDK-Formulare ab EN-101 und die EnDK-Vollzugshilfen ab VH EN-101 anzuwenden. Die Vollzugshilfen Kanton Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz kantonaler Energiefachstellen vor.

  • Formulare für den Energienachweis
    Für den Kanton Luzern gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Hauptformular wird zusammengestellt, welche weiteren Formulare benötigt werden.
  • Provisorisches Minergie-Zertifikat ersetzt Wärmeschutznachweis

    Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1).

    Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden. Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.

  • Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner)

    Ein wichtiges Hilfsmittel sind die „Hinweise für die Vollzugspraxis des kantonalen Energiegesetzes" (pdf). Der Vollzug der energiegesetzlichen Bestimmungen im Baubewilligungsverfahren ist Aufgabe der Gemeinden. Detaillierte Hinweise dazu sind §31 kEnG zu entnehmen.

    Jede Gemeinde bestimmt einen Kontrollbeauftragten, dessen Aufgabe es ist, die Energienachweise fachlich zu prüfen. Die jährliche Aus- und Weiterbildung der Kontrollbeauftragten erfolgt durch die Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit externen Ingenieurbüros.
    Liste der Kontrollbeauftragten

  • Vollzugshilfen MuKEn

    Die Kantone verfolgen eine gemeinsame energiepolitische Strategie im Gebäudebereich. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Die energiegesetzlichen Vorschriften im Kanton Luzern ab 1.1.2019 basieren auf der MuKEn 2014. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, gibt es Vollzugshilfen:
    Weitere Informationen

Beratungen

- für die Erstellung eines GEAK oder GEAK Plus: www.geak.ch
- für Gewerbe/KMU: PEIK des BfE
- für Private: Energie-Infoline
- für Hauseigentümer: IG Energieberatung
- für Hauseigentümer: Energiecoaching Stadt Luzern
- für landwirtschaftliche Betriebe: agriPEIK

 

Energieberatung

Bourbaki-Panorama
(c/o öko-forum)

Löwenplatz 11

6004 Luzern

Standort


Telefon
041 412 32 32

E-Mail

 

Telefonische Beratung:

Mo-Fr: 8-12 und 13-17.30 Uhr

 

Beratung im öko-forum:

Mo: 13.30-17.30 Uhr
Di-Fr: 10-12 und 13-17.30 Uhr
Sa/So: geschlossen

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen